Fähre Guntersblum
Alleinige Restfinanzierung und alleiniger Ausgleich des Fährbetriebsdefizits durch die Verbandsgemeinde Rhein-Selz. „Die Guntersblumer Elektro-Fähre verursacht dauerhaft unkalkulierbare Mehrkosten für die Verbandsgemeinde Rhein-Selz“ – so die Vertreter der FWG, FDP, BL Rhein-Selz im VG-Rat.
Seit den ersten Überlegungen zur Anschaffung einer neuen Fähre zum Kühkopf schwelt das Thema und somit auch die Kostenfrage im Verbandsgemeinderat. Alle Fraktionen haben der Anschaffung und Bezuschussung einer Elektrofähre zugestimmt. Der Betrieb und die Organisation des Fährbetriebes soll einem zu gründenden Zweckverband übertragen werden. Da die Fähre zur Verbesserung des Touristikangebot der VG dienen soll, waren Kostenzuschüsse seitens der VG in Höhe von ca. 17.000 Euro einzuplanen. Die nicht gedeckten laufenden Kosten, von denen man bis jetzt nicht weiß wie hoch sie sein werden, sollten vom Zweckverband erwirtschaftet und von der VG und der Gemeinde Guntersblum mitgetragen werden, die ja der Initiator der Weiterführung des Fährbetriebes war.
Guntersblum hat den Nutzen aber keine Kosten – die zahlen andere
So weit – so gut: Wegen der Teilnahme der Gemeinde Guntersblum am Entschuldungsfond des Landes, der ihr freiwillige Ausgaben verbietet, was eine Kostenbeteiligung zum Auffangen des Fährbetriebsdefizits ausschließt, wurde in der Zweckverbandsordnung seitens der Kommunalaufsicht des Landkreises Mainz-Bingen eine kostenmäßige Beteiligung nicht erlaubt. De facto bedeutet das eine Kostenbefreiung der Gemeinde Guntersblum, d. h. sie hat nur Nutzen, aber keine Kosten, was die Gemeinde und deren Vertreter natürlich nicht stört – warum auch!!
Kostensteigerung von 300 %
Somit ist Kostenträger die VG Rhein-Selz mit dann 70.000 Euro, was einer Kostensteigerung um mehr als 300% gegenüber den ursprünglich geplanten Ausgaben entspricht. Dieser Sachverhalt wurde im Haupt- und Finanzausschuss nicht einmal angesprochen, sondern nun auf die Schnelle dem Verbandsgemeinderat direkt zur Abstimmung vorgelegt.
Da die geänderte Zweckverbandsordnung und damit die Verteilung der Ausgabendeckung Bestandteil des TOP 7 ist, wird von uns in der jetzigen Form keine Zustimmung erfolgen. Insbesondere nach dem AZ Artikel über den HH 2017, der ja weitere Belastungen in Höhe von 3,5 Mill. Euro prognostiziert, Tendenz steigend! Letztendlich muss ggf. die Umlage erhöht werden, was alle Kommunen belastet, auch die, die im kommunalen Entschuldungsfond bereits zu Gast sind und die bedeutend weniger an diesem Projekt partizipieren!
Dazu auch heute die Allgemeine Zeitung: Guntersblum von Zahlung befreit