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Compliance Management System

FWG stellt konstruktiven Antrag zur Aufarbeitung der Causa Held
Wie die Diskussionen und Berichte über die Abweichungen in der Verwaltungstätigkeit in den letzten Wochen gezeigt haben, ist es aus Sicht der FWG zwingend erforderlich, gegenzusteuern.
Daher wird die Fraktion der FWG, unterstützt von den anderen Oppositionsfraktionen, einen Antrag zur Prüfung der Organisationsstruktur- Systematik und Einführung eines entsprechenden Management Systems (Compliance Management) auf VG Ebene einbringen.
Aus Sicht der Oppositionsparteien ist es unabdingbar, ein System einzuführen, das die organisatorischen Voraussetzungen scha t, Abweichungen von Vorgaben, Gesetzen und Regulierungen frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen ohne zeitliche Verzögerung einzuleiten.
Das in der Privat-Wirtschaft unter dem Begri „Compliance Management System“ bekannte System
Diese Maßnahme unterstützt die Organisationsverantwortlichen innerhalb der Verwaltung, die in den Paragraphen 9, 30 und 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geforderte Aufgaben wahrzunehmen. Dort wird klar beschrieben, dass die Verantwortlichen dafür Sorge zu tragen haben, dass aus der Verwaltung heraus keine Gesetzesverstöße erfolgen. Daher muss es für jeden Verantwortlichen wichtig sein, einen Nachweis darüber führen zu können, dass bei Regelverstößen kein organisatorisches Verschulden vorlag.
steht für die Einhaltung von gesetzlichen
Bestimmungen sowie internen Vorgaben und Erfüllung weiterer, in der Regel vom Unternehmen bzw. von der Verwaltung selbst gesetzten
ethischen Standards und Anforderungen.