Brief an Penzer 19. Juli 2019
Betreff: Sitzung BM mit den BG am 19.7.2019
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Penzer,
in Ihrer Besprechung am Freitag, den 19.7.2019 mit den VG Rhein-Selz Beigeordneten (BG), 1. G. Wagner, 2. C. Bitz, 3. S. Herte, 4. J. Hoff teilten Sie mit, dass Sie für den 1. und 2. BG je einen Geschäftsbereich (GB) zugeordnet haben und haben die Geschäftsbereiche in der Sitzung benannt. Den GB für den 3. BG müssten Sie sich noch überlegen. Dem 4. BG wollen Sie keinen GB zuordnen.
Wir verweisen auf die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz vom 2.7.2014, 6. Änderung vom 25.6.2019, §8 Zahl der Beigeordneten, Abschnitt (1) und (3). Diese hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 25.06.2019 beschlossen und die Verwaltung am 10.07.2019 im Amtsblatt „Rhein-Selz Aktuell“ sowie im „Rheinhessischen Wochenblatt“ als gültig veröffentlicht.
Sofern beim geschilderten Sachverhalt kein Missverständnis vorliegt, verstoßen Sie durch die Nichtzuordnung eines GB an den 4. BG gegen den Ratsbeschluss.
Im Sinne des operativen Betriebs der VG Verwaltung bitten und fordern wir Sie kurzfristig auf, der verabschiedeten und für Sie bindenden Hauptsatzung vollumfänglich nachzukommen und noch ausstehende Bürgermeisterentscheidungen zu treffen.
Im Voraus besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen und Auftrag des Rhein-Selz Bündnisses CDU, GRÜNE, FWG, FDP, BL in cc
Thomas Zimmerer
T. Zimmerer T. Kram F. Schmitt S. Steichele-Guntrum J. Hoff
CDU GRÜNE FWG FDP BL
Kopie: Kommunalaufsicht Kreis Mainz-Bingen